AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie
Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als
auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder
individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung
und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder
der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen
Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen
Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14,
15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle
Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten
die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter
tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb
von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer
Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden
(schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in
unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns
bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt pro Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei
speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden
Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte
Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur
bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal €
25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen
Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt
nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des
Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger
Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag
vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit
Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden
zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen vor
Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen
nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten
durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste,
Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den
Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht
in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In
einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu
und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering
ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende
den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen
angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs
der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden
haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem,
uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir
bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die
örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen
Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor
dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu
lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen,
können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie
sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal
von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen
Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass
dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe
seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur
Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung)
verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem
Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes
folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,
so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben
sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht
berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser
Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Leistungsträger im touristischen Bereich:
Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Hauptstraße 131
D 91286 Geschwand-Obertrubach
Tel.: 0180 - 1003923
(0,039 Euro pro Minute aus dem
Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen)
Fax: 09197 6282182
eMail: buchung (at) touristiklinks.de
USt-Ident-Nr.: DE228187638
Geschäftsführer: Willi Müller
Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Sitz: Geschwand
HRA Bamberg 10258
UStID: DE 228 187 638
pers. haft. Gesellsch.: Schmetterling Reisen Verwaltungs-GmbH
Sitz: Geschwand
HRB Bamberg 4749
Geschäftsführer: Cäcilie Müller und Willi Müller
Postadresse: Schmetterling Reisen GmbH & Co. Kg, Hauptstraße 131, D-91286
Geschwand